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DTTO FP Reglement 2023-03.pdf
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Reglement für das Trecker Treck Halen:

  • Das Reglement ist von jedem Teilnehmer vor der Anmeldung durchzulesen. Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer die Wettbewerbsregeln ausnahmslos an.
  • Jeder Teilnehmer hat seine Kfz- Versicherung im Vorfeld darüber zu informieren, das er mit seinem Schlepper an einem Zugkraftwettbewerb teilnimmt. Ein gültiger Kfz-Schein ist auf Verlangen der Meldestelle vorzuweisen, ein gültiger Führerschein für den jeweiligen Schlepper ist ebenso Pflicht und ebenso auf Verlangen vorzuweisen.
  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt Schritttempo für alle!!!!. Bei Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter vor, ein Strafgeld in Höhe von 20,-€ zu erheben.
  • Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Für Schäden an seinem Schlepper und oder Folgeschäden an diesem oder durch ihn Selbst wird keine Haftung übernommen.
  • Die Bauernklassen fahren in 7 Gewichtsklassen, die Klasseneinteilung ist auf dem Anmeldeformular zu lesen.
  • Die Hobbysportklassen fahren in 3 Gewichtsklassen, die Klasseneinteilung ist auf dem Anmeldeformular zu lesen.
  • Die Startgebühr beträgt je Schlepper/Teilnehmer und Gewichtsklasse 20,00€.
  • Gewogen wird Klassenweise vor jeder Klasse mit Fahrer, eine Tolleranz von 50 kg wird eingeräumt. Eine nachträgliche Kontrollwiegung einzelner Schlepper kann während der am Start befindlichen Klasse durch den Veranstalter oder Sportkommisar durchgeführt werden.
  • Jeder Schlepper darf mit nur einer Person besetzt sein.
  • Jeder Schlepper ist maximal an einer Klasse startberechtigt. Der Veranstalter behält sich jedoch Änderungen vor.
  • Alle Gewichtsklassen (Bauernklasse/Hobbysportklasse) werden nach dem Reglement der DTTO gefahren. 
  • Der Teilnehmer hat nach Aufruf innerhalb von 3 Minuten sich vor den Bremswagen zu begeben und seinen Pull zu beginnen. Tut er dies nicht so folgt die Disqualifikation. Sollte ein Teilnehmer diese Frist nicht einhalten können so muß er dies auf der Bahn bekannt geben oder bekannt geben lassen. Dann wird eine Karenzzeit eingerichtet.
  • Der Start erfolgt erst dann, wenn die Kette stramm gezogen ist und die Flaggenmänner die grüne Flagge schwenken.
  • Schalten ist ausnahmslos verboten, es sei denn, der Schlepper hat eine stufenlose Lastschaltung.
  • Bei roter Fahne ist der Schlepper unverzüglich, das heißt sofort zu stoppen. Berührt oder überfährt ein Schlepper die seitliche Markierungslinie, so führen diese Punkte zur sofortigen Disqualifikation.
  • Nach jedem ersten Pull in einer Klasse entscheidet das Bremswagenteam über die Einstellung des Bremswagens. Ist die Einstellung OK,so wird der Zug gewertet.
  • Für alle Teilnehmer gilt Alkoholverbot, auch dürfen keine anderen Rauschmittel zu sich genommen werden.
  • Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten und führt somit zu Disqualifikation. Bei Unstimmigkeiten entscheidet die Sportleitung vor Ort. Jeglicher Protest gegen die Schiedsrichter, Kommissare und auch den Ausrichter der Veranstaltung ist untersagt.
  • Euer Puller Club Halen e.V.

 

 

 

·         Technisches Reglement für Bauernklassen

·         Das gesamte Reglement der DTTO steht oben zum Download bereit!

·        Alle Weiteren Reglements stehen unter www.tractorpulling.de zum Download bereits!

 

 

 1. Dieses Reglement deckt die Sicherheitsaspekte der Klassen für Serienschlepper ab. Zusätzliche Regelungen zur Leistungsbegrenzung, (z.B. das Verbot von nachgerüsteten Turboladern) oder technischen Ausrüstung (z.B. vorhandener Hydraulikblock), können vom lokalen Veranstalter aufgestellt werden.

 

2. Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.

 

3. Der Motor muss vom Hersteller im auf dem Typenschild und Fahrzeug-schein genannten Model verbaut worden sein. Die Typenbezeichnung auf der Haube muss der des Fahrzeugscheins entsprechen. Alternativ dürfen nur Motoren verwendet werden, die vom Hersteller entsprechend der Er-satzteilliste als Ersatzmotoren ausgeliefert werden. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.

 

4. Der Traktor muss angemeldet sein und eine gültige HU (TÜV) haben. Bei Teilnehmern aus Nachbarländern bei denen eine Anmeldung mit Kennzeichen und TÜV nicht notwendig ist (NL), ist ein Schriftstück vorzulegen, dass diese Traktoren sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen. Darüber hinaus erfolgt bei diesen Traktoren eine Sichtprüfung durch die technische Abnahme, ob sich das Fahrzeug augenscheinlich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Ansprüchen wird es vom Start ausgeschlossen.

 

5. Turboaufladung ist dann zulässig, wenn das Fahrzeug vom Hersteller mit einem oder mehreren Ladern ausgeliefert wurde. Die Aufladung ist auf einen (1) Turbolader begrenzt, es sei denn, das Fahrzeug wurde vom Hersteller mit mehreren Ladern ausgeliefert. Das Nachrüsten von Turboladern ist nicht erlaubt.

Wird anstelle eines durch den Hersteller in dem auf dem Typenschild genannten Typs verbauten Turboladers ein anderer Turbolader verbaut, so darf dieser hinsichtlich Größe und Leistungsfähigkeit den original verbauten Lader nicht übertreffen. Die Nachweispflicht hierrüber liegt beim Teilnehmer.

 

6. Die Reifenstollen dürfen nicht geschnitten werden. Lediglich das Kürzen der Stollenhöhe ist erlaubt. Keine „geschärften“ Profile oder zusätzliche Stollen.

 

7. Zusatzgewichte dürfen nicht über die Hinterräder hinausragen. Sie dürfen Fahrer oder Zuschauer weder gefährden, noch behindern und nicht beweglich sein. Der Anhängepunkt der Frontgewichte darf max. 1000mm vor dem originalen Guss Vorderteil oder dem Oberlenkerbolzen der Fronthydraulik liegen. Anbaugeräte in der Fronthydraulik sind verboten. Der technische Kommissar kann einen Teilnehmer mit übertriebener Beladung mit Gewichten vom Wettkampf ausschließen, da die Gefahr besteht, dass der Traktor durchbrechen kann.

 

8. Die Steigbegrenzer sind für alle Schlepper unter 8t Startgewicht sowie al-le reinen Hinterachsschlepper Pflicht, für alle anderen Schlepper werden sie empfohlen.

 

9. Die Steigbegrenzer müssen mindestens 150mm horizontal über die Hinterreifen hinausragen und dürfen max. 250mm vom Boden entfernt sein. Die Aufstandsfläche muss mindestens 150cm² betragen, die Breite mindestens 100 mm. Die Unterlenker können als Bestandteil der Steigbegrenzer genutzt wer-den, sie müssen jedoch mechanisch arretiert sein. Sperren der Unterlenker über die Hydraulik allein ist nicht ausreichend; zum mechanischen Sperren sind Ketten, Streben oder vergleichbares zu verwenden. Details mit Beispielbildern und Zeichnungen finden sich im komplette Reglement, welches zum Download bereit steht. 

 

10. Die Traktoren müssen einen GS-geprüften Umsturzbügel oder eine Sicherheitskabine besitzen.

 

11. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.

 

12. Das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief darf nicht überschritten werden.

 

13. Allrad darf eingeschaltet werden. Die Zahl der angetriebenen Achsen laut Fahrzeugschein oder Brief darf nicht verändert werden.

 

14. Die Motordrehzahl darf die in den Fahrzeugpapieren angegebene Nenndrehzahl nicht mehr als 15% überschreiten, jedoch maximal 2700 1/min.

 

15. Es ist nur Gummibereifung erlaubt. Bis einschließlich der 4,5t Bauern-klasse beträgt der maximal zulässige Reifenumfang 5.800mm, die Reifenbreite maximal 800mm. Bei der Verwendung von Zwillingsbereifung wird der Spalt zwischen den Reifen mitgemessen, so dass beide Reifen incl. Spalt die Breite von 800mm nicht überschreiten dürfen. Ab der 4,5t Bauernklasse ist die Reifenbreite und Höhe freigestellt, auch bei der Verwendung von Zwillingsbereifung. Zwillingsreifen sind mechanisch (Ketten oder Spannbänder) gegen Verlust zu sichern.

 

16. Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über ein Zugmaul, wobei die Anhängehöhe bei maximal 80 cm, aber immer unterhalb des Achsmittelpunktes liegen muss. Z.B bei einem Raddurchmesser von 1,20 Metern liegt die maximale Höhe bei 60 cm.

 

17. Der Winkel der eingehängten Zugkette zum Boden darf 25° nicht über-schreiten.

 

18. Das Zugmaul muss in alle Richtungen starr sein und entsprechend stabil befestigt sein.

 

 

 

 

 

      ·         Technisches Reglement für Hobbysportklassen

·         Das gesamte Reglement der DTTO steht oben zum Download bereit!

·        Alle Weiteren Reglements stehen unter www.tractorpulling.de zum Download bereits!

 

1. Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.

 

2. Der Motor muss äußerlich original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein. Die Wahl der Ein-spritzpumpe ist freigestellt, Ladeluftkühlung ist erlaubt.

 

3. Die Reifenstollen dürfen nicht geschnitten werden. Lediglich das Kürzen der Stollenhöhe ist erlaubt. Keine „geschärften“ Profile oder zusätzliche Stollen.

 

4. Eine Aufladung ist auf einen (1) Turbolader begrenzt, es sei denn, das Fahrzeug wurde vom Hersteller mit mehreren Ladern ausgeliefert. Turbolader dürfen nicht offen liegen, sondern müssen mit einem den ETPC-Regeln entsprechenden Turbolader Schutz ausgestattet sein. Es wird empfohlen auch ein Not-aus System zu verbauen.

(siehe Anhang 1 und 7)

 

5. Fahrzeuge mit einem Turbolader müssen mit einem Air-Restriktor ausgerüstet sein.

 

6. Ein Air-Restriktor ist ein Luftmengenbegrenzer und besteht aus einem Metallrohr mit mindestens 1mm Wandstärke und einem definierten Innendurchmesser über mindestens 20mm Länge, durch das alle Ansaugluft des Turbos an-gesaugt werden muss. Der Innendurchmesser muss vom Technischen Kommissar innerhalb von 3 min gemessen werden können.

 

7. Folgende Air-Restriktoren bzw. die sind vorgeschrieben:

1. 3,5t Hobbysportklasse: max. 34mm innen auch bei 6 Zyl. Saugern

2. 4,5t Hobbysportklasse: max. 38mm innen

3. 6t Hobbysportklasse: max. 43mm innen

4. 8t Hobbysportklasse: max. 48mm innen

 

8. In der 3,5t Hobbysportklasse sind nur 4 Zylinder Turbomotoren und 6 Zylinder Saugmotoren gestattet.

 

9. Der Restriktor muss als Scheibe ausgeführt sein. Es dürfen sich weder vor, noch hinter dem Restriktor strömungsverbessernde Vorrichtungen (Trichter o.ä.) befinden

 

10. Jeder Traktor muss an einer leicht zugänglichen Stelle am Motor mit ei-nem optischen Bezugspunkt versehen sein, der die Messung der Drehzahl des Motors mit einem berührungslosen Drehzahlmesser zulässt.

 

11. Die maximale Motordrehzahl ist 2700 1/min.

 

12. Alle Traktoren müssen mit einem Not-aus System ausgestattet sein. (siehe Anhang 7)

 

 

13. Zusatzgewichte dürfen nicht über die Hinterräder hinausragen. Sie dürfen Fahrer oder Zuschauer weder gefährden, noch behindern und nicht beweglich sein. Anbaugeräte in der Fronthydraulik sind verboten. Der technische Kommissar kann einen Teilnehmer mit übertriebener Beladung mit Gewichten vom Wettkampf ausschließen, da die Gefahr besteht, dass der Traktor durchbrechen kann.

 

14. Alle Traktoren müssen mit Steigbegrenzern ausgestattet sein.

(siehe Anhang 5)

 

15. Alle Traktoren müssen einen GS-geprüften Umsturzbügel oder eine Sicherheitskabine besitzen. Eigenbaukonstruktionen nach dem Reglement der Sportklasse sind ebenfalls zugelassen.

(siehe Anhang 3)

 

16. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.

 

17. Allrad darf eingeschaltet werden.

 

18. Wenn der Traktor mit einer gefederten Vorderachse ausgestattet ist, ist diese beim Messen der Zugpendel Höhe in die tiefste Position zu fahren.

 

19. Es ist nur Gummibereifung erlaubt. In der 4,5t, 6t und 8t Standardklasse beträgt der maximal zulässige Reifenumfang 5.800mm, die Reifenbreite maximal 800mm. Bei der Verwendung von Zwillingsbereifung wird der Spalt zwischen den Reifen mitgemessen, so dass beide Reifen incl. Spalt die Breite von 800mm nicht überschreiten dürfen.

 

20. Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über ein Zugpendel mit max. 50cm Höhe und einem Einhängeloch mit ø75mm. Das originale Zugmaul ist nicht erlaubt. (siehe Anhang 6)

 

21. An allen Fahrzeugen ist ein seitlicher Motorschutz, in Form eines Schutzbleches, an beiden Seiten für alle Motoren vorgeschrieben. Das Schutz-blech muss sich über die gesamte Länge und Höhe des Motorblocks er-strecken und an vier Punkten sicher befestigt sein. Es ist aus Aluminium oder aus Stahlblech mit mindestens 2 mm Stärke herzustellen. Die Schutzbleche müssen flächig aus einem Stück Blech bestehen (keine geteilten Anordnungen) und massiv ausgeführt sein (Vollmaterial, keine Verbundbauweise, z.B. Alu-Sandwich etc). Der Schutz bei allen Traktoren mit Reihenmotoren ist von der Motorhaube bis 50 mm unterhalb der untersten Stelle des Kurbelwellenhubes anzubringen und sicher zu befestigen. Die Befestigung des seitlichen Schutzes muss stark genug sein, um ihn im Falle einer Explosion an ihrer Position zu halten. Der Motorschutz an allen V-Motoren muss von der Zylinderkopfoberkante oder dem oberen Totpunkt der Kolben bis 50mm unterhalb der untersten Stelle des Kurbelwellenhubes reichen und sicher befestigt sein. Der seitliche Motorschutz darf nicht am Motorblock befestigt sein. Eine Befestigung an der Motoraufhängung, Zylinderkopf, Quertraversen oder am Fahrgestell ist erlaubt.

 

 

22. Es ist ausschließlich hochreiner, CO² neutraler Dieselkraftstoff zugelassen. (z.B. C.A.R.E ® Diesel; HVO100)